Pflexit: Krankenhausfinanzierung 2020 nimmt Formen an
Mit der Verabschiedung des MDK-Reformgesetzes am 7. November stehen die wesentlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen fest – im Prinzip kann jetzt das Budget 2020 verhandelt werden.
Der betriebskostenfinanzierung allgemeiner Krankenhäuser steht 2020 die größte Veränderung seit Einführung der DRG-fallpauschalen bevor. Nach zähen Verhandlungen hat sich die Selbstverwaltung auf den aG-DRG-Katalog sowie den neuen Pflegeerlöskatalog verständigt. Letztendlich wurden den Krankenhäusern rund 200 Mio. EUR aus der verbleibenden Pauschalvergütung entzogen.
Für die wirtschaftsplanung 2020 steht fest, dass für die Berechnung des Bundesbasisfallwerts die veränderungsrate (3,66 %) und nicht der Orientierungswert (2,99 %) maßgeblich ist. Rechnerisch ergibt sich daraus zunächst ein unterer Korridorwert von 3.633,74 EUR, der in Folge der für 2019 festgestellten Tarifrate noch um 0,23% steigen dürfte. […]
Quelle: Curacon