Nachtrag zur Umsetzung Pflegeerlöskatalog 2020 vom 08.07.2019 – Entwurf

zur Fortschreibung der § 301-Vereinbarung vom 17.04. mit Wirkung zum 01.01.

Dieser regelt die notwendigen Anpassungen der Datenübermittlung nach §301 Abs. 1 SGB V. Der Gesetzgeber sieht vor, dass ab dem Jahr 2020 die Abzahlung des Pflegebudgets über einen krankenhausindividuellen erfolgt. Die Vereinbarungspartner haben in einer Grundlagenvereinbarung (Anlage) erste Regelungen zur vereinbart. Auf dieser Grundlage werden entsprechende Regelungen im vereinbart.  […]

: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (PDF, 105KB)

 

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