Neuer Rettungsschirm für Kliniken

erhalten seit dem 18. November wieder Ausgleichszahlungen für freigehaltene .

Krankenhäuser erhalten seit dem 18. November wieder Ausgleichszahlungen für freigehaltene Betten. Damit soll die Liquidität der Häuser gesichert werden, wenn sie planbare absagen, um Betten für -Patienten zu reservieren. Das hat die im III. Infektionsschutzgesetz festgeschrieben. Anders als im Frühjahr ist die Förderung nun an das regionale Infektionsgeschehen gekoppelt: […]

Quelle: AOK Fachportal für Leistungserbringer

 

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