Neue Ausgleichszahlungen für die Hamburger Plankrankenhäuser
Informationen zur Umsetzung des Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch die Freie und Hansestadt hamburg.
Mit dem am 18.11.2020 verabschiedeten und in wesentlichen Teilen am 19.11.2020 in Kraft getretenen Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist gem. Artikel 2a zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes die Grundlage geschaffen worden, für die von den Ländern bestimmten zugelassenen krankenhäuser planbare Aufnahmen, Operationen oder Eingriffe zu verschieben oder auszusetzen um die Verfügbarkeit von betreibbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten zu erhöhen und dafür Ausgleichzahlungen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zu erhalten. Hierzu ist eine Änderung des § 21 KHG erfolgt. […]
Quelle: Hamburg