Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL) (OPS-Version 2022)

Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V

Die vorliegende aktualisierte Strukturprüfungs-Richtlinie sieht als Neuerung die Möglichkeit vor, dass bei vorgesehener erstmaliger Erbringung einer Leistung die auch unterjährig beginnen können. Wenn das zum Zeitpunkt der Antragstellung die Leistung noch nicht erbringt, erfolgt ein zweizeitiges . Dieses besteht aus einer auf einem Planungskonzept basierenden Planungsprüfung und einer , nachdem die Leistung drei Monate erbracht wurde. Die Änderung war notwendig geworden, da die bisherigen Regelungen in der Richtlinie zur erstmaligen Leistungserbringung keine Möglichkeit für einen unterjährigen Beginn der Leistungserbringung vorsahen und insoweit der Versorgungspraxis nicht ausreichend entsprachen. Die vorangehende Planungsprüfung vermeidet, dass Kranken- häuser vor der Strukturprüfung in Vorleistung treten müssen. Die nachfolgende Strukturprüfung gewährt eine Bescheinigung auf Grundlage erfüllter

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