Krankenhäuser können Anträge auf Strukturprüfungen stellen

können einschlägige Behandlungen, die sie erstmals anbieten, befristet ohne Prüfung erbringen.

Ab sofort können Kliniken bei den Medizinischen Diensten die Begutachtung von Strukturmerkmalen beantragen, die sie 2023 für die bestimmter Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) nachweisen müssen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat Ende April 2023 die entsprechende Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund ( Bund) – die Richtlinie zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach Paragraf 275d SGB V () in der Version 2023 – genehmigt. Damit wird das Verfahren verschlankt und das Prozedere vereinfacht.  […]

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