Keine Einzelfallprüfung im Rahmen nachträglicher sachlich-rechnerischer Berichtigungen

L 9 KR 190/18 | Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.05.2021 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Die Sozialgerichte beschäftigt leider immer noch die Frage, in welchen Umfang Einwendungen von Krankenkassen gegen Abrechnungen der Krankenhäuser zu prüfen sind, die aufgrund von -Entscheidungen lange nach Beendigung des Abrechnungsvorgang der stationären Behandlungen und dem Ablauf der nach dem damaligen erhoben worden sind. Die damit bezweckte Nachholung einer Einzelfallprüfung ist eigentlich kaum begründbar […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

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