Einschränkungen bei der Nachkodierung von Nebendiagnosen nach MD-Prüfung

L 5 KR 189/21 | Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 31.01.2024

Wenn der Prüfauftrag des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) alle vergütungsrelevanten Nebendiagnosen umfasst, kann das Krankenhaus nach Ablauf der Fünf-Monats-Frist gemäß § 7 Abs. 5 Satz 2 PrüfvV 2016 oder nach Abschluss der MDK-Begutachtung (siehe § 7 Abs. 5 Satz 3 PrüfvV 2016) den Datensatz nicht durch die Nachkodierung anderer vergütungsrelevanter Nebendiagnosen ergänzen.

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