Einschränkungen bei der Nachkodierung von Nebendiagnosen nach MD-Prüfung

L 5 KR 189/21 | Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, vom 31.01.

Wenn der Prüfauftrag des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung () alle vergütungsrelevanten umfasst, kann nach Ablauf der Fünf-Monats- gemäß § 7 Abs. 5 Satz 2 PrüfvV oder nach Abschluss der MDK- (siehe § 7 Abs. 5 Satz 3 PrüfvV 2016) den Datensatz nicht durch die Nachkodierung anderer vergütungsrelevanter Nebendiagnosen ergänzen.

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