DKG und VUD zur Strukturprüfungsrichtlinie

Gemeinsame Erklärung von DKG und VUD: Zur Pandemie nun für die Krankenhäuser

Die vom Bundesgesundheitsministerium genehmigte Strukturprüfungsrichtlinie wird in den kommenden Wochen die Spirale der Bürokratie in den Krankenhäusern nochmals extrem anziehen. „Unsere Beschäftigten hätten nach der monatelangen Pandemielage ein Durchatmen verdient. Stattdessen beschert uns das Bundesgesundheitsministerium nun massenhaft zusätzliche Arbeit, mit der die Kliniken bis Ende Juni Aktenordner voller Nachweise an den Medizinischen Dienst schicken müssen“, sagt der Vorstandsvorsitzende der Deutschen (DKG) Dr. Gerald Gaß.

Weniger als die Hälfte der Krankenhäuser wird aufgrund des extrem hohen Bürokratieaufwands in der Lage sein, fristgerecht die für die OPS-Strukturprüfungen vorgesehenen Unterlagen bereitzustellen. Damit drohen ernsthafte Versorgungseinschränkungen im stationären Bereich. Das ergab eine Blitzumfrage des Deutschen Krankenhausinstituts () unter 279 Krankenhäusern.

Hintergrund ist die am 28. Mai in Kraft getretene Strukturprüfungsverordnung, die Kliniken dazu zwingt, bis zum 30. Juni eine Vielzahl von Dokumenten für die Strukturprüfungen zur Abrechnung komplexer Behandlungsleistungen vorzulegen. Aufgrund der kurzen Frist und der gleichzeitig extremen bürokratischen Anforderungen werden zahlreiche Kliniken nicht rechtzeitig die Prüfungen beantragen können. Fallen allerdings Prüfungen der OPS-Kodes (Operationen- und Prozedurenschlüssel) aus, kann dies nicht nur für die Krankenhäuser, sondern vor allem für die Versorgung schwerkranker Patienten dramatische Folgen haben, da Krankenhäusern verwehrt wird, die betroffenen Leistungen weiter zu erbringen. […]

Download: Umfrage Juni 2021: OPS-Strukturprüfungen nach § 275d SGB V –fristgerechte Vorhaltung von Unterlagen (PDF, 373KB)

Pressemitteilung: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.

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