Covid-19: Neue Regeln für die Abrechnungsprüfung

Die hat die Einführung des Prüfquotensystem verschoben

Die Bundesregierung hat die Regelungen zur Prüfung von Klinikabrechnungen ein weiteres Mal gelockert. Mit dem Zweiten Bevölkerungsschutzgesetz wird die Einführung eines Prüfquotensystems, in dem der Umfang der Prüfungen von dem Anteil unbeanstandeter Abrechnungen aus dem jeweils vorherigen Quartal abhängt, um ein Jahr verschoben. Die Regelung tritt also zum Jahresanfang 2022 in Kraft. […]

  • Prüfquoten und Fristen geändert
  • Keine Prüfung von Mindestmerkmalen
  • Neuregelungen zur Strukturprüfung verschieben sich

Quelle: AOK Fachportal für Leistungserbringer

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