Zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischVersorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – IPReG)

des e.V.

Die Innungskrankenkassen begrüßen das Ziel des Gesetzentwurfs, den Zugang der Versicherten zur zu stärken. Ausdrücklich befürworten sie die Initiative des Gesetzgebers, die Fehlanreize im Bereich der intensiv-pflegerischen Betreuung be-sonders für Beatmungspatienten zu beseitigen. Der Ansatz des Gesetzentwurfs, Beatmungspatienten durch entsprechende Maßnahmen von der künstlichen Beatmung zu entwöhnen und damit ein unabhängiges Leben zu ermöglichen, ist ohne Abstriche zu unterstützen. Die auf medizinisch-wissenschaftlicher Seite genannte Zieloption, zwei Drittel der derzeitigen Beatmungspatienten zu entwöhnen, verdeutlicht den dringend be-stehenden Handlungsbedarf. Dass sich in der Öffentlichkeit die Kritik nicht an diesem Versorgungsmissstand sondern an dem damit verbundenen Primat einer ären Versorgung entzündete, hat überrascht. Dennoch ist es richtig, dass der Gesetzentwurf an dieser Stelle so erarbeitet wurde, auch wenn die Änderungen nun zu weitreichend sein sollten.

Das Vorhaben, Entwöhnungspotential von Beatmungspatienten im Rahmen der Kran-kenhausentlassung besser zu prüfen, ist ein längst überfälliger und wichtiger Schritt, um die Versorgung von Patienten zu verbessern, dem weiter eskalierenden Fachkräfteman-gel und den fortschreitenden Qualitätsdefiziten in der Versorgung sowie dem leider kon-tinuierlich wachsenden Problem des Abrechnungsbetrugs im Intensivpflegebereich entgegenzuwirken. […]

Quelle: IKK e.V. (PDF, 92KB)

 

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