COVID-19: Kliniken bis Jahresende absichern

Mit einer will das Bundesministerium für Gesundheit den Ausgleich für Krankenhäuser angesichts der COVID-19-Pandemie anpassen. Grundlage dafür sind die Empfehlungen des Beirates, der in Folge des Krankenhausentlastungsgesetz einberufen wurde. Der Katholische Krankenhausverband und der Deutsche Caritasverband (DCV) haben gemeinsam zum Entwurf der Verordnung Stellung genommen. Sie fordern angesichts der anhaltenden Pandemie, den Ausgleich nicht nur bis zum 30. September zu befristen, sondern bis zum Ende des Jahres .

Solange kein Impfstoff verfügbar ist, werde es in den Krankenhäusern keine Patientenversorgung mit der Auslastung und dem Umfang wie vor Ausbruch von COVID-19 geben, so die Verbände. Das führe zu Erlösausfällen bei gleichbleibenden Kosten für Vorhaltung und Personal. Für die Zeit ab 1. Oktober 2020 mahnen kkvd und DCV an, dringend eine in der allgemeinen Finanzierungssystematik verankerte Lösung zur auskömmlichen von Leistungen der Krankenhäuser in der „Neuen Normalität“ zu finden. Dies könne beispielsweise ein zeitlich befristeter -Zuschlag sein. […]

Pressemitteilung: Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e. V.

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