BSG konkretisiert Anforderungen an Präklusion nach PrüfvV

, B 1 KR 16/21 | Bundessozialgericht, Entscheidung vom 10.11.2021 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Das hat in seiner Sitzung vom 10.11.2021 in mehreren Verfahren die Anforderungen an die Präklusionswirkung des § 7 Abs. 2 und 5 konkretisiert und dabei im Grundsatz die Rechtsprechung des 1. Senates des BSG vom 18.05.2021 bestätigt.

Das BSG hat in der Entscheidung B 1 KR 22/21 R zunächst klargestellt, dass sich die  in § 7 Abs. 2 Satz 2 bis 4 vorhandene materielle Präklusionsregelung nur auf die Unterlagen beziehen kann, die die der MDK im Rahmen eines ordnungsgemäßen Prüfverfahrens konkret angefordert, das Krankenhaus aber nicht innerhalb der Frist von vier Wochen vorgelegt hat. […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

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