Licht und Schatten bei Reform der Krankenhausabrechnungsprüfung und Reform der Medizinischen Dienste

fordert: Keine reduzierte Prüfquote bei Krankenhausabrechnungen und keine Schwächung der Selbstverwaltung bei der Reform der MDKen

„Eine Reform der ist sinnvoll, um das Prüfverfahren durch die MDKen effizienter zu gestalten. Maßnahmen wie beispielsweise die Einführung von jährlichen Strukturprüfungen, die eine Vielzahl von Einzelfallprüfungen ersetzen sollen, einem -System, das Krankenhäuser nach der Qualität der Rechnungslegung in drei Gruppen mit unterschiedlichen Regelungen bzw. Sanktionen einteilt, gehen in die richtige Richtung. Nicht akzeptabel ist allerdings, dass die Prüfquote der Krankenkassen von heute rund 17 Prozent auf 10 Prozent ab gesetzlich begrenzt werden soll. Gleichzeitig bleibt aber die von den Krankenkassen zu zahlende erhalten. Beide Regelungen verfolgen das gleiche Ziel, die Zahl der Rechnungsprüfungen durch den MDK zu reduzieren. Aufrechnungen von Forderungen sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in allen Wirtschaftsbereichen zulässig; nur den Krankenkassen soll dieses Recht künftig entzogen werden. Die Folge sind mehr Sozialgerichtsverfahren als vorher. Diese Regelungen führen zu deutlichen Mehrausgaben von über eine Milliarde Euro bei den Krankenkassen, die von den Versicherten über Beitragserhöhungen zu zahlen sind. […]

Pressemitteilung: vdek

Das könnte Dich auch interessieren …