KVBW mit Hybrid-DRG Abrechnungsinformationen

Die Abrechnungsmodalitäten für die neuen Hybrid-DRG beim ambulanten Operieren stehen fest. Rückwirkend zum 1. Januar 2024 können Sie nun Fallpauschalen für bestimmte Eingriffe über Ihre vertragsärztliche Quartalsabrechnung mit der KVBW abrechnen.

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