Kurzfristige finanzielle Hilfen für die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz aufgrund der Sonderbelastungen durch das Coronavirus

Das rheinland-pfälzische hat kurzfristig ein Verfahren zur Antragstellung implementiert, durch welches bereits am 16. Dezember 2021 die erste Auszahlung an die berechtigten rückwirkend für die Kalenderwochen 44 – 46 erfolgen konnte. Für diesen Zeitraum wurden insgesamt rund 2,8 Mio. Euro an 51 Krankenhäuser ausgezahlt. Die nächste Auszahlung wird am 04. Januar 2022 erfolgen und dann gleich 4 Wochen umfassen. „Ich bin froh, dass eine zeitnahe erste Auszahlung für einen Zeitraum von drei Wochen vorgenommen werden kann. Insbesondere die vom Bundesgesetzgeber vorgegebenen kurzen Fristen – die Krankenhäuser müssen unter anderem bereits die in der vorhergehenden Kalenderwoche entlassenen Patientinnen und Patienten melden – sind durchaus sportlich und stellen alle Beteiligten vor große Herausforderungen“, so Gesundheitsstaatssekretär Dr. Denis Alt. Es seien zwingend Nachbesserungen auf Bundesebene erforderlich. Auch war die der Spitzenverbände, die das Nähere zum Verfahren regelt, erst kurz vor dem ersten Meldetermin vom -Spitzenverband unterschrieben worden, was die Umsetzung zusätzlich erschwert habe. […]

Auch bei der Umsetzung des „Ausgleichszahlungsverfahrens 3.0“ werde man alles daran setzen, dass auch hier wieder möglichst kurzfristig erste Auszahlungen an die berechtigten Krankenhäuser erfolgen können. […]

Quelle: Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz

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