Hybrid-DRG-Verordnung ab 1. Januar 2024: Abrechnung noch nicht möglich

Da das aus rechtlichen Gründen keine Regelungen zum treffen konnte, muss nun die Selbstverwaltung ein Verfahren finden und die in der „gangbar machen“.

Die ist eine neue , die eine für Krankenhausleistungen einführt. Sie wurde am 21. Dezember im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt ab dem 1. Januar 2024. Das hat jedoch in einem Schreiben an die Selbstverwaltungspartner mitgeteilt, dass die ursprünglich vorgesehenen Abrechnungsregelungen aus rechtlichen Gründen gestrichen wurden. Damit liegt es an den Vertragspartnern, geeignete Verfahren zu entwickeln und die Hybrid-DRG in der Praxis umzusetzen. Dazu gehört auch die Zuordnung von Behandlungsfällen zu den entsprechenden Hybrid-DRG. […]

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