HIS-Quartalsberichte für das erste Quartal 2020

-Heilmittel-Schnellinformation für nach § 84 Abs. 5 i.V.m. Abs. 7 SGB V

Der übermittelt Schnellinformationen über die der Ausgaben für Heilmittel nach § 32 SGB V alsstandardisierte Berichte nach § 84 Abs. 5 Satz 4 i.V.m. Abs. 8 SGB V. Sie beruhen auf den übermittelten Daten der Heilmittelverordnungen gemäß § 302 SGB V, die vor der Abrechnungsprüfung zu einem festgelegten Stichtag ausgewertet werden. Die für den aktuellen Auswertungszeitraum nach den Stichtagen eingehenden weiteren Daten werden in den nachfolgenden Berichten berücksichtigt.

Quelle: GKV-Heilmittel

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