Finanzierung der Krankenkassen in der Corona-Krise
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 19/19098
Über den gesundheitsfonds werden die Einnahmen der gesetzlichen krankenversicherung (gkv) verwaltet und die Zuweisungen an die Krankenkassen ausgezahlt. Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds dient insbesondere da-zu, unterjährige Einnahmerisiken abzusichern und Einnahmeschwankungen aufzufangen.Der Gesundheitsfonds verfügte zum Stichtag 15. Januar 2020 über eine Liquiditätsreserve von rund 10,2 Mrd. Euro. Die Mindestreserve der liquiden Mittel des Gesundheitsfonds hat zum Ablauf des Geschäftsjahres 2020 aufgrund der seit dem 1. Januar 2020 geltenden Untergrenze von 20 Prozent einer Monatsausgabe bei rund 4,3 Mrd. Euro zu liegen. Die Corona-Epidemie stellt eine große Herausforderung für das deutsche gesundheitswesen und die GKV dar. Daher wurden Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Leistungsfähigkeit unseres Gesundheitssystems zu sichern und Erlösausfälle, Defizite und Liquiditätsengpässe systemrelevanter leistungserbringer zu vermeiden oder abzufedern. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen wurde auch auf Mittel der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds sowie des Bundes zurückgegriffen […]
Quelle: Bundestag (PDF, 266KB)