Kodierung von mehreren OPS-Kodes

B 1 KR 6/22, R | , vom 24.01.2023 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Die von knüpft nach den Deutschen an den vom jeweiligen -Kode definierten Eingriff an und nicht an das mit der Behandlung insgesamt verfolgte Ziel. Für die Kodierung ist maßgeblich, ob eine eigenständige Prozedur durchgeführt wurde oder lediglich eine Komponente einer anderen Prozedur. Dies richtet sich letztendlich nach den Regeln der ärztlichen Kunst für die Ausführung des jeweiligen, durch den OPS-Kode konkret definierten, Behandlungsverfahrens.  […]

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