Die DKR 1001l setzt nicht einen Entwöhnungserfolg voraus
B 1 KR 19/19 R | Bundessozialgericht, urteil vom 17.12.2019 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr
Die Berücksichtigungsfähigkeit von Spontanatmungsstunden während der Periode der Entwöhnung von der maschinellen Beatmung hängt nicht davon ab, dass die Beatmung des patienten nach einer Periode der Entwöhnung erfolgreich beendet wird, sondern davon, dass das krankenhaus die in dkr 1001l als Mindestvoraussetzung definierte zeitliche maschinelle Unterstützung der Atmung des Patienten durch cpap im Umfang von mindestens sechs Stunden kalendertäglich erbracht hat. […]
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Quelle: Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr