Darf bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 der Kode B34.2 Infektion durch Coronaviren nicht näher bezeichneter Lokalisation angegeben werden?

Die Entscheidung des Schlichtungsausschusses ist zu begrüßen, da so Klarheit geschaffen wird und die der Sekundärkodes ! bzw. ! in Verbindung mit einem oder mehreren Symptomen nun eindeutig ist.

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