Ambulante Kodierunterstützung

Ärzte und sollen durch ihre Praxissoftware bei der Anwendung der unterstützt werden. Den Auftrag hat der Gesetzgeber der mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz erteilt und die Frist zum 1. Januar 2022 vorgegeben. Dann müssen die Funktionalitäten zur Unterstützung der Kodierung in den Praxisverwaltungssystemen zur Verfügung stehen, damit ausreichend Zeit für die Zertifizierung und Implementierung bereit steht.

Am 12. Juni hat die Vertreterversammlung der KBV die „Kodiervorgaben nach Paragraf 295 Absatz 4 SGB V“ beschlossen.

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Siehe auch:

KBV soll Praxen beim Kodieren unterstützen

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