KBV soll Praxen beim Kodieren unterstützen

und sollen durch ihre Praxissoftware bei der Anwendung der -10 unterstützt werden. Die hat den gesetzlichen Auftrag, bis Ende Juni entsprechende Voraussetzungen zu definieren. „Wir schaffen keine neuen Regelungen. Es geht darum, vorhandene einzuhalten“, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen.

Die Vertreterversammlung der KBV hat den Entwurf für die ambulante Kodierunterstützung am vergangenen Freitag beschlossen. Damit kann die weitere Ausgestaltung beginnen. […]

„Wir wollen kein neues Bürokratiemonster“, sagte Vize-KBV-Chef Dr. Stephan Hofmeister. Die Kodierunterstützung müsse so einfach wie möglich sein. So wird es Hofmeister zufolge auch kein mehrseitiges Werk geben, das Ärzte und Psychotherapeuten zusätzlich zur ICD-10 studieren müssen.

Quelle: KBV

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