Einführung des Fallpauschalensystems in Deutschland

Ein geschichtlicher Rückblick

Die deutsche Krankenhausfinanzierung wurde mit der Gesundheitsreform 2000 grundlegend neu geregelt. Bisher wurden die stationären Krankenhausleistungen nach dem Selbstkostenprinzip vollständig durch die Krankenkassen getragen. Nun wurde über ein neues Fallpauschalensystem (gDRG) die Vergütung nach standardisierten Behandlungsleistungen eingeführt. Ziel war eine Senkung der expandierenden Kosten sowie höhere Wirtschaftlichkeit und bessere Kontrolle. Neu dabei war, dass die Vergütung jetzt vollständig auf diesen Fallpauschalen beruhen sollte; dieses war bisher in keinem anderen Land so konsequent realisiert worden. Für die bestand das besondere Problem, dass sich die Behandlungsleistungen hier kaum standardisieren lassen, schon gar nicht nach Diagnosen. Daher mussten für die Vergütung intensivmedizinischer Leistungen völlig neue Lösungen gefunden werden. Die schwierige Suche nach einem guten Weg wird hier beschrieben. Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und (DIVI) konnte mit einer aktuellen Kostenanalyse dazu gewichtige Argumente und Lösungsansätze beitragen. Doch die beschlossene Regelung bleibt unzureichend. Grundsätzliche Probleme sind heute nicht befriedigend gelöst.

Quelle: Springer-Verlag GmbH Deutschland

Das könnte Dich auch interessieren …