Datenmeldung der Krankenkassen gem. § 6 BPflV (NUB-PEPP-Meldungen und Meldungen für regionale und strukturelle Besonderheiten)

Ab sofort können Datenmeldungen gem. § 6 BPflV (--Meldungen und Meldungen für regionale und strukturelle Besonderheiten) über das an das InEK übermitteln.

Quelle: InEK

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