Bund darf Krankenhäuser in Krisenzeiten nicht vergessen

Anlässlich der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit dem Bundeskanzler unterstreicht die Niedersächsische (NKG) ihre Forderung nach einer schnellen wirtschaftlichen Absicherung der .

„Die in sind erkennbar an einem Wendepunkt angekommen. Energiekrise, Inflation, Betriebskostensteigerungen sowie hohe Tarifabschlüsse bedrohen viele Kliniken in ihrer Existenz. Ein umfassendes Krankenhaussterben ist nur noch durch entschlossenes politisches Handeln auf Bundesebene aufzuhalten. Wir fordern die Verantwortlichen in Berlin auf, die Krankenhäuser auch in Zeiten zahlreicher Krisen nicht zu vergessen. Auf dem Spiel steht eine zentrale Säule unseres Gesundheitswesens“, betont Dr. Hans-Heinrich Aldag, Vorsitzender der NKG.

In ihrem vorab gefassten Beschluss zur heutigen Ministerpräsidentenkonferenz stellen die Länder übereinstimmend fest, dass ortsnahe und hochwertige Versorgungsstrukturen mit Blick auf die Krankenhauslandschaft akut gefährdet sind. Die NKG unterstützt daher die auf Initiative Niedersachsens zustande gekommene gemeinsame Forderung der Länder an den Bund, für eine auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser zu sorgen. Dazu gehört, die bislang nicht refinanzierten Kostensteigerungen der Jahre 2022 und 2023 rückwirkend und die Kostensteigerungen in den Folgejahren regelhaft zu kompensieren. Die Länder fordern zudem, noch im Jahr 2023 über ein Vorschaltgesetz ein einmaliges Nothilfeprogramm für existenzbedrohte Krankenhäuser in Höhe von 5 Milliarden Euro aufzulegen. Auf diese Weise soll die Krankenhauslandschaft kurzfristig stabilisiert werden.

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die politisch Verantwortlichen in Niedersachsen sich der gegenwärtigen Lage der Krankenhäuser und den damit verbundenen Risiken vollauf bewusst sind und zügige Hilfen zur Chefsache erklärt haben. Jetzt ist der Bund am Zug. Eine beispiellose Pleitewelle in der Krankenhauslandschaft muss im Interesse der Bürgerinnen und Bürger vermieden werden“, so Dr. Aldag. […]

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