Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser werden ausdifferenziert

Pauschalen zwischen 360 und 760 Euro für jedes nicht belegte Bett

Die zur Refinanzierung freigehaltener von bisher 560 Euro wird künftig in fünf Kategorien ausdifferenziert: Je nach Leistungsumfang des Hauses erhalten die ab 1. Juli 2020 eine Summe zwischen 360 und 760 Euro für jedes im Zuge der Covid-19-Pandemie nicht belegte Bett. Für die Zuordnung ist der durchschnittliche Case-Mix-Index () der Klinik maßgeblich. […]

Quelle: AOK Fachportal für Leistungserbringer

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