AOK begrüßt Ausweitung der Pflegepersonaluntergrenzen

Die Pflegepersonaluntergrenzen- (PpUGV) soll künftig auch für die Klinikbereiche Orthopädie, Gynäkologie und Geburtshilfe gelten. So sieht es der Referentenentwurf zur Änderung der PpUGV aus dem (BMG) vor. Die Vorgaben für die Kinderheilkunde (Pädiatrie) sollen zudem fachlich stärker ausdifferenziert werden. Das BMG setze damit ein klares Zeichen gegen die Verweigerungshaltung der Deutschen (DKG) zu mehr Transparenz im Leistungsgeschehen des Krankenhauses, leiste einen Beitrag zur Patientensicherheit und beuge weiteren Überlastungen des Pflegepersonals vor, hieß es seitens des -Bundesverbandes. […]

Quelle: AOK-Bundesverband

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