Zur Verrechnung von unstreitigen Vergütungsforderungen innerhalb der Regelung des § 9 PrüfvV und Landesvertrag
S 11 KR 1004/16 | sozialgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 27.07.2017
[…] Zunächst steht einer solchen Aufrechnung die Regelung des § 9 prüfvv entgegen. Diese Regelung besagt, dass die krankenkasse einen nach Beendigung des Vorverfahrens einvernehmlich als bestehend festgestellten oder nach § 8 fristgerecht mitgeteilten erstattungsanspruch mit einem unstreitigen leistungsanspruch des Krankenhauses aufrechnen kann. Dabei sind der Leistungsanspruch und der Erstattungsanspruch genau zu benennen. […] Es fehlt an einer wirksamen, hinreichend bestimmten Aufrechnungserklärung in diesem Sinne. Da die Beteiligten die prüfverfahrensvereinbarung zum Ziele des effektiven und konsensorientierten Verfahrens abgeschlossen haben, müssen sie sich an diese auch festhalten lassen. Entsprechend sind Aufrechnungen, die der PrüfvV nicht entsprechen, unzulässig. […]
Quelle: Sozialgerichtsbarkeit