Wirtschaftlichkeitsgebot in der PKV – Ambulant vor stationär gilt auch für Privatversicherte

9 O 383/19 | Mannheim, Urteil vom 10.09. – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Auch wenn die private kein Wirtschaftlichkeitsgebot kennt, bedeutet dies nicht, dass privatversicherte Patienten unbegrenzt äre Leistungen in Anspruch nehmen können.

In einer aktuellen Entscheidung des LG Mannheim am 10.09.2020 (- 9 O 383/19 -) noch einmal darauf hingewiesen, dass auch im Bereich der privaten Krankenversicherung, für eine stationäre Behandlung die der stationäre Behandlung erforderlich ist. Diese ist zu verneinen, wenn nach medizinischen Kriterien, die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten ausreichen. […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

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