Verweigerung der Zahlung der Krankenhausvergütung durch Krankenkasse & Vorrangig für die Kodierung von Diagnosen ist das Systematische Verzeichnis

  | Bundessozialgericht, Urteil vom 12.12.2023 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

  1. Vorrangig für die von ist das Systematische Verzeichnis. Das Alphabetische Verzeichnis unterstützt lediglich die .
  2. Den KK ist es nicht verwehrt, die Zahlung der Krankenhausvergütung zu verweigern, wenn und soweit für sie feststeht, dass der Vergütungsanspruch nicht besteht. Die ist weder verpflichtet, ein Prüfverfahren durchzuführen noch muss sie sich auf den Erstattungsanspruch verweisen lassen. Mit der Verweigerung der Zahlung gehen die jedoch Risiken ein.

Das hat richtigerweise dem Systematischen Verzeichnis Vorrang vor dem Alphabetischen Verzeichnis der -GM zuerkannt.

Für die tägliche Praxis der Abrechnung sind jedoch die Ausführungen des BSG zur Zahlungsverweigerung durch die KK wichtiger. Auch wenn das BSG zunächst davon ausgeht, dass der Vorleistungspflicht des Krankenhauses die fristgerechte Zahlung der Krankenkasse entspricht (sog. kompensatorisches Beschleunigungsgebot), relativiert es im Folgenden die Zahlungsverpflichtung der Krankenkasse […]

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