Verweigerung der Zahlung der Krankenhausvergütung durch Krankenkasse & Vorrangig für die Kodierung von Diagnosen ist das Systematische Verzeichnis

B 1 KR 1/23 R  | Bundessozialgericht, Urteil vom 12.12.2023 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

  1. Vorrangig für die Kodierung von Diagnosen ist das Systematische Verzeichnis. Das Alphabetische Verzeichnis unterstützt lediglich die Verschlüsselung.
  2. Den KK ist es nicht verwehrt, die Zahlung der Krankenhausvergütung zu verweigern, wenn und soweit für sie feststeht, dass der Vergütungsanspruch nicht besteht. Die Krankenkasse ist weder verpflichtet, ein Prüfverfahren durchzuführen noch muss sie sich auf den Erstattungsanspruch verweisen lassen. Mit der Verweigerung der Zahlung gehen die Krankenkassen jedoch Risiken ein…

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