Voraussetzungen für die Feststellung eines Potentials einer Behandlungsmethode

B 1 KR 33/21 R | , vom 13.12.2022 – Kommentar KMH Medizinrecht

Für einen Vergütungsanspruch für eine Potentialleistung nach § 137c Abs. 3 SGB V bedarf es der Feststellung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) dazu, ob der Methode das Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative zukommt. Hat der G-BA hierzu noch keine Entscheidung getroffen, obliegt sie dem und der jeweiligen Krankenkasse als . Diese Entscheidung ist nach dem Urteil des vom 13.12.2022 – B 1 KR 33/21 R – gerichtlich umfassend überprüfbar, ein Einschätzungsspielraum des Krankenhauses besteht insoweit nicht. [..]

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