Verstoß gegen Aufklärungspflicht des Arztes gefährdet den Vergütungsanspruch

| Bundessozialgericht, Urteil vom 19.03. – Kommentar

Der des Krankenhauses setzt eine Einverständniserklärung des nach ordnungsgemäßer über Chancen und Risiken des konkreten Eingriffs voraus. Bei einer objektiv medizinisch erforderlichen Behandlung kann im Sinne einer widerlegbaren Vermutung regelmäßig von einer ordnungsgemäßen Aufklärung ausgegangen werden. Nicht jedoch, wenn mit der Behandlung ein hohes Risiko schwerwiegender Schäden verbunden ist. Je größer das Mortalitätsrisiko und je geringer oder zumindest unsicherer die Erfolgsaussichten der Behandlung sind, desto höhere Anforderungen sind an den Nachweis einer ordnungsgemäßen Aufklärung zu stellen, so das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 19. März 2020 – B 1 KR 20/19 R. […]

Quelle: Solidaris

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