In Prüfung der Abrechnung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit (im Jahr 2012) seien ergänzende Operationsberichte nach Erstellung des MDK-Gutachten einzubeziehen

B 1 KR 33/18 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 19.11. – Terminbericht 52/19

Der Senat hat die Revision der beklagten KK zurückgewiesen. Die Voraussetzungen des Vergütungsanspruchs der klagenden Krankenhausträgerin waren in der geforderten und beglichenen Höhe erfüllt. In die Prüfung der Abrechnung auf war der ergänzte Operationsbericht einzubeziehen. Anders als bei Ausschlussfristen wie in der später geltenden PrüfvV existiert für den betroffenen Behandlungsfall keine gesetzliche oder vertragliche Grundlage, nach der im über eine weder verjährte noch verwirkte mit tatsächlichem Vorbringen nach Ablauf bestimmter Fristen ausgeschlossen wäre. […]

Quelle: Bundessozialgericht

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