Aufklärungsmangel kann Abrechenbarkeit der stationären Behandlung entgegenstehen

| , vom 19.03. – Kommentar Krahnert Krahl + Partner

Das stellt nunmehr fest, dass die Aufklärung des Versicherten auch für den Vergütungsanspruch relevant ist. Das steht ggf. einer entgegen, wenn nicht feststeht, dass der Versicherte eine hinreichend selbstbestimmte Entscheidung getroffen hat, sich also auch durchaus gegen die Behandlung hätte entscheiden können […]

Quelle: Krahnert Krahl + Partner

 

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