Reichweite des BSG-Urteils zum Outsourcing

| Bundessozialgericht, Urteil vom 26.04.2022 – Kommentar Rechtsanwälte

Das BSG hat mit Urteil vom 26. April 2022 – B 1 KR 15/21 R entschieden, dass wesentliche Leistungen ihres Versorgungsauftrags nicht auf Dritte auslagern dürfen. Konkret ging es um ein mit dem Versorgungsauftrag für , welches keine betreffende mehr betrieb, sondern die Bestrahlung durch eine in unmittelbarer Nähe befindliche ambulante Strahlentherapiepraxis erbringen ließ. Inzwischen liegt die Urteilsbegründung vor. […]

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