Inhalt des Versorgungsauftrags eines Plankrankenhauses richtet sich an der ärztlichen Weiterbildungsordnung aus

B 1 KR 32/17 R | Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr 
Der Versorgungsauftrag eines Krankenhauses wird häufig von den Krankenkassen dem Inhalt nach in Frage gezogen. Diese Fragestellung erhält Relevanz bei der und bei der Leistungsabrechnung. Das hat festgestellt, dass der planerisch zugewiesene Versorgungsauftrag inhaltlich von der ärztlichen geprägt wird und stellt dabei auf den Inhalt der ärztlichen Weiterbildungsordnung des Landes zum Zeitpunkt der Leistungserbringung ab.  […]

Quelle: medizinrecht-ra-mohr.de | : Versorgungsauftrag (PDF, 206KB)

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