Prognosedarlegung Mindestmengen

L 9 KR 389/19 B ER | LSG Berlin-, vom 10.03. – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner

Das LSG Berlin-Brandenburg hat rechtskräftig entschieden, dass ein nach Vorlage einer jedenfalls nicht völlig abwegigen und schlechthin willkürlich erscheinenden weiterhin Leistungen im Geltungsbereich einer betroffenen Mindestmenge erbringen darf. Für die Zulässigkeit einer muss der Krankenhausträger gegenüber den Landesverbänden der Krankenkassen und der Ersatzkassen jährlich darlegen, dass die erforderliche Mindestmenge im jeweils nächsten Kalenderjahr auf Grund berechtigter mengenmäßiger Erwartungen voraussichtlich erreicht wird. Zu Recht weist das LSG insofern darauf hin, dass sich an die Vorlage einer Prognose kein Genehmigungsverfahren anschließt […]

Quelle: Anwaltskanzlei Quaas & Partner

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