Covid-19: Kliniken können Mindestmengen unterschreiten
Krankenhäuser können im laufenden Jahr covid-19-bedingte Umstände geltend machen, wenn sie die vorgegeben fallzahlen bei bestimmten komplexen Eingriffen nicht erreichen
Krankenhausträger müssen auch im laufenden Jahr ihre prognose für das Jahr 2021 darlegen, um künftig mit mindestmengen belegte Leistungen erbringen zu können. Um Ihre Prognosen zu begründen, teilen die Krankenhäuser ihre Fallzahlen aus den beiden jeweils vorangegangen Jahren mit. Falls die kliniken die geforderten Fallzahlen im Jahr 2020 nicht erreichen, können sie bei ihren Prognosen für die Jahre 2021 und 2022 die Covid-19-pandemie als „weiteren Umstand“ anführen (Paragraf 4, Absatz 2). Sie sind dann trotz zu geringer Fallzahlen berechtigt, die Leistung zu erbringen. […]
Quelle: aok-Gesundheitspartner