OLG Frankfurt entscheidet zugunsten von Algea Care: Vermittlungsplattformen dürfen mit Rabatten werben
Abläufe der Abrechnungen für ärztliche Cannabis-Behandlungen über Algea Care inklusive Rabatte für Patient:innen sind vollständig korrekt gemäß GOÄ.
Algea Care, vertreten durch den Prozessanwalt Dr. Rupert Weinzierl (Cornea Franz), hat vor dem oberlandesgericht (OLG) Frankfurt erfolgreich Berufung gegen ein Eilverfahren des Landgerichts Frankfurt eingelegt. Das OLG hat entschieden, dass Algea Care als Vermittlerin von ärztlichen Behandlungsleistungen mit einem Rabatt werben darf, solange Algea Care diesen Rabatt selbst trägt und die vermittelten Ärztinnen und Ärzten vollständig auf Basis der gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) honoriert werden. Zuvor hatte das landgericht Frankfurt nach einer Klage der Wettbewerbszentrale per Eilentscheid Algea Care unterlassen, mit einem Rabatt von 20 Prozent für eine Terminbuchung zu werben („Buche jetzt deine Termine und spare 20%“). Das urteil des OLG Frankfurt ist nicht mehr anfechtbar […]