Notdienstregelung bei der Technikgesellschaft des Universitätsklinikums Heidelberg im Rahmen von Streikmaßnahmen

4 SaGa 3/23 | , vom 18.07.2023

sei grundsätzlich verpflichtet, den für die AWT-Anlage zu dulden und hiergegen gerichtete Arbeitskampfmaßnahmen zu unterlassen. Der Notdienst ist allerdings auf das notwendige Mindestmaß und damit auf die Zeit von 7:00 17:00 Uhr und auf die Besetzung mit einem fachkundigen und einem weiteren Arbeitnehmer zu beschränken. […]

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