Medizinrecht: Arztbrief darf per Post versandt werden
7 U 10/19 | oberlandesgericht Karlsruhe, urteil vom 11.03.2020 – Kommentar Roos Nelskamp Schumacher & Partner
Auf die Frage, ob der behandelnde arzt den Eingang des Arztbriefes beim hausarzt kontrollieren muss, bezog das Oberlandesgericht ebenfalls Stellung. Einem Arzt könne nicht zugemutet werden, sich bei jedem arztbrief über dessen Übermittlung zu informieren, solange bislang keine Probleme bei der Postzustellung bekannt sind. In dringenden Fällen kann jedoch die Überprüfung der Zustellung vom Absender erwartet werden, wovon im vorliegenden Fall nicht ausgegangen wurde. […]