Medizinrecht: Beweislast bei Hygienemängeln im Krankenhaus
VI ZR 415/19 | bundesgerichtshof, urteil vom 24.11.2020 – Kommentar Roos Nelskamp Schumacher & Partner
Durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wurde dargelegt, dass die Behandlungsseite eine weitere Darlegungslast trifft, wenn dem Kläger eine nähere Substantiierung des Geschehensablaufs nicht möglich ist, während der Prozessgegner unschwer nähere Angaben machen könnte.
Die Behandlungsseite muss einen Behandlungsfehlervorwurf klar bestreiten. Einem patienten wird es so leichter gemacht, einen behandlungsfehler nachzuweisen. […]