Wolfratshausen/München:Kreisklinik muss Schmerzensgeld zahlen

Kreisklinik Wolfratshausen Moosbauerweg

Nach einem schweren Behandlungsfehler bei einer Blinddarm-OP hat sich das Kreiskrankenhaus vor Gericht mit der betroffenen Patienten auf eine Zahlung von insgesamt 100.000 Euro verständigt.

(Foto: Hartmut Pöstges)

Eine 37-Jährige aus Geretsried bekommt wegen einer verpfuschten Blinddarm-OP 100 000 Euro zugesprochen

Von Andreas Salch

Die Kreisklinik Wolfratshausen muss einer Geretsriederin wegen schwerer Behandlungsfehler im Zuge einer Blinddarm-OP Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 75 000 Euro zahlen. Darüber hinaus erhält die 37-Jährige 25 000 Euro für sogenannte weitere materielle Schäden. Hierzu zählen etwa Kosten, die der Frau für Heilbehandlungen und Haushaltsführung entstanden sind. Nicht zuletzt muss die Klinik für mögliche "künftige weitere Schäden", also gesundheitliche Komplikationen haften, die im Zusammenhang mit den Behandlungsfehlern stehen. Mit diesem Vergleich vor dem Oberlandesgericht (OLG) München endete jetzt ein mehr als acht Jahre währender Zivilrechtsstreit. Der Vergleich sei mittlerweile rechtskräftig, so Claudia Thinesse-Wiehofsky, die Rechtsanwältin der Geretsriederin, auf Anfrage.

Im Mai 2008 hatte sich die Geretsriederin in der Klinik am Moosbauerweg den Blinddarm entfernen lassen. Wenige Tage später klagte die heute 37-Jährige über "extreme Bauchschmerzen" und Verstopfung, weshalb sie die Klinik erneut aufsuchte. Sie kam auf die Intensivstation und musste sich ständig übergeben. Es vergingen vier Tage. In dieser Zeit soll einem Arzt der Chirurgischen Abteilung nicht aufgefallen sein, dass seine Patientin an einem Verschluss des Dünndarms litt. In erster Instanz hatte ein Sachverständiger vor der Arzthaftungskammer am Landgericht München II erklärt, dass sich die Hinweise auf einen Dünndarmverschluss bereits am zweiten Tag nach der neuerlichen Aufnahme der Geretsriederin erhärtet hätten. Es hätte eine "weitere Diagnostik erfolgen müssen", stellte der Sachverständige in seinem Gutachten fest. Vor Gericht sagte die Geretsriederin, dass sich das Pflegepersonal der Klinik kaum um sie gekümmert und ihr sogar den Vorwurf gemacht habe, sie sei eine Simulantin. Am vierten Tag ihres Aufenthalts in der Klinik musste sich die junge Frau schließlich einer Notoperation unterziehen. Tags darauf kollabierte sie. In der Nacht auf den 9. Juni 2008 verschlechterte sich ihr Zustand so sehr, dass sie auf eine Intensivstation des Innenstadtklinikums der Ludwig-Maximilians-Universität München in der Nussbaumstraße verlegt werden musste. Dort versetzten sie die Ärzte in ein künstliches Koma und operierten sofort. Dabei kam es zu mehreren Herzstillständen. Der ersten OP folgten drei weitere. Die Diagnose der Münchner Mediziner lautete: akuter Darmverschluss, extreme Darmwachsungen, Blutvergiftung, Leberversagen sowie eine Reihe weiterer Befunde.

Bei den Eingriffen musste der Oberkörper der jungen Frau von der Brust bis zum Schambein geöffnet werden. Zurückgeblieben seien "erhebliche Verwachsungen", so Rechtsanwältin Thinesse-Wiehofsky. Eine erneute Öffnung sei gefährlich. Dies habe sich bei der Geburt des ersten Kindes ihrer Mandantin gezeigt. Es sollte eigentlich auf natürlichem Wege zur Welt kommen. Aber es sei eine "Not-Sectio" notwendig geworden. Diese sei "außerordentlich gefährlich" gewesen, so die Anwältin. Aus diesem Grund hätte die 37-Jährige und ihr Mann den Entschluss getroffen, dass es "kein zweites Kind geben wird".

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