Keine Rückforderung der Umsatzsteuer auf Fertigarzneimittel gegenüber gemeinnützigen Krankenhäusern

B 1 KR 5/21 B | , Beschluss vom 10.11.2021 – Kommentar Curacon

Mit Beschluss vom 10. November 2021 (Az. B 1 KR 5/21 B) bestätigte der 1. Senat des , dass die Rückforderungen eines Teils der Umsatzsteuer auf durch gegenüber gemeinnützigen Krankenhäusern derzeit nicht begründet sei. Nach Ansicht des Gerichts fehlt es für eine solche an einer entsprechenden Erlasslage seitens der Finanzverwaltung. […]

Die Entscheidung des BSG ist aus Sicht der betroffenen Krankenhäuser zu begrüßen. Es empfiehlt sich, unter Verweis auf die Entscheidung des BSG, die Verfahren aktiv zu führen und die Klageabweisung zu beantragen […]

Quelle: Curacon

Das könnte Dich auch interessieren …