Rückforderung Umsatzsteuer auf Zytostatika – aktuelle Klageabweisungen PKV
25 U 60/18 | OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 26.04.2019 – Kommentar PPP Rechtsanwälte
Urteile des BGH haben nicht zu einer Befriedung der Streitigkeiten geführt, die sich seitdem vordringlich um die Lasten der Darlegung in Hinblick auf die gezogene Vorsteuer drehen. Kürzlich nun wurde – mit nachvollziehbarer Rechtskritik an den Entscheidungen des BGH – ein Erstattungsanspruch gänzlich versagt […]
Quelle: PPP Rechtsanwälte
Siehe auch:
- novus Gesundheitswesen 3. Ausgabe 2020
- Umsatzsteuerrückerstattung an Krankenkassen in Zytostatika-Fällen
- BGH entscheidet in einem von VOELKER begleiteten Zytostatika-Verfahren erstmals zu Gunsten der Krankenhäuser
- novus Gesundheitswesen 3. Ausgabe 2019
- Rückforderung Umsatzsteuer auf Zytostatika – aktuelle Klageabweisungen PKV
- Krankenhäuser müssen keine Umsatzsteuer auf Zytostatika erstatten!?
- Krankenhäuser müssen Umsatzsteuer auf Zytostatika-Zubereitungen erstatten
- Der Krankenhausträger ist verpflichtet, den Krankenkassen die für patientenindividuell hergestellten Zytostatika berechnete Umsatzsteuer zurückzuzahlen
- Müssen Krankenhäuser Zahlungen für Umsatzsteuer auf Arzneimittelzubereitungen an Krankenkassen erstatten?
- Krankenhäuser müssen Zahlungen für Umsatzsteuer auf Arzneimittelzubereitungen an Krankenkassen erstatten