Kein Entfall des Vergütungsanspruchs bei Nichteinhaltung von Anforderungen in Qualitätssicherungsrichtlinien
S 3 KR 2980/2 | Sozialgericht Detmold, urteil vom 08.12.2023 – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner
Das Sozialgericht Detmold hat in einem von uns vertreten Fall mit Urteil vom 08. Dezember 2023 S 3 KR 2980/20 entschieden, dass ein seitens der Krankenkasse unterstellter Verstoß gegen die Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen des g-ba (mhi-rl) keine Streichung des OPS 5-35a.41 und damit verbundenen Vergütungsausschluss bewirke. Einen einschränkungslosen Automatismus zwischen Nichterfüllung von Anforderungen aus Qualitätssicherungsrichtlinien und Vergütungsausschluss stehe § 137 Abs. 1 SGB V entgegen, wonach vom G-BA im Rahmen eines gestuften Sanktionssystems auch ein Wegfall des Vergütungsanspruchs vorgesehen werden „kann“ […]