Ist die Transkatheter-Aortenklappenimplantation (TAVI) vom Versorgungsauftrag als Krankenhaus der ersten Versorgungsstufe umfasst?

| Bundessozialgericht, Terminvorschau vom 04.04.

Ein Krankenhaus in Bayern mit der ersten behandelte 2010 einen mit einer (). Die Klinik hat mit ihrer Klage auf in den Vorinstanzen keinen Erfolg gehabt: Der Versorgungsauftrag als Krankenhaus der ersten Versorgungsstufe sei überschritten, da es nur der akutstationären dienen solle. Die TAVI habe weit oberhalb dieses Versorgungsauftrags gelegen. Am 09.04.2019 wird eine Entscheidung durch das BSG erwartet.

Quelle: Bundessozialgericht

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