Ist die Kodierung T83.5 als Komplikation bei perkutaner Nephrostomie falsch? Katheter ist kein Implantat

| , vom 04.04.

Nach einer gebotenen strengen Wortlautauslegung, ergänzt durch systematische Erwägungen, sei nicht einschlägig. Die Infektion sei keine durch ein im Harntrakt gewesen, da der Katheter kein Implantat sei, so die Vorinstanzen. Eine Entscheidung wird am 09.04.2019 erwartet.

Quelle: Bundessozialgericht

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